Unsere Kanzlei verfolgt einen einzigartigen Ansatz bei der Behandlung von Mandaten aus dem Bereich Wirtschafts-, Handels- und Vertragsrecht. Dank einer gefestigten Kooperation mit einer deutschen Kanzlei ist sichergestellt, dass Angelegenheiten, die Bezug zu den USA und zu Deutschland haben, unkompliziert und reibungslos bearbeitet werden können.
Zu den Themenbereichen, die diesseits und jenseits des Atlantiks häufiger behandelt werden, zählen unter anderem:
- Gründung von Gesellschaften und Rechtsformwahl,
- Betreuung der Gesellschaft,
- Fusion und Erwerb von kleinen und mittleren Unternehmen,
- Plannung der Geschäftsnachfolge,
- Geschäftsübernahme und Liquidation sowie,
- Regelung von geschäftlichen und vertraglichen Angelegenheiten, einschließlich Verhandlungen, Vertragsentwurf und -prüfung.
Wir können Sie bei Ihren örtlichen Angelegenheiten in den USA und in Deutschland ebenso unterstützen, wie bei Angelegenheiten aus dem internationalen Bereich. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.