Anders als in den USA ist das dazu deutsche Gesellschaftsrecht nur in eingeschränktem Maße dazu geeignet, eine persönliche Haftung der Gesellschafter einzuschränken. Die Rechtsformen der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), bei denen eine Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, sind im Allgemeinen ohne einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dazu nicht geeignet, da ihre Gründung umständlich und teuer ist. Alle übrigen Gesellschaftsformen sehen eine persönliche Haftung der Gesellschafter vor, so dass Vermögensgegenstande nicht vor einem Zugriff durch Gläubiger geschützt sind.
Aufgrund der Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union ist es jedoch möglich, in Großbritannien eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited) zu gründen, die aber ausschließlich von Deutschland aus betrieben wird. Die englische Limited ähnelt in ihren Gründungsvoraussetzungen mehr einer amerikanischen LLC. Daher könnte dies eine Möglichkeit sein, die in Betracht zu ziehen wäre.
Die Entscheidung, welche Strategie zu verfolgen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Wir sind gerne bereit, Sie über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle zu beraten und eine Lösung zu finden, die Ihren Wünschen am besten entspricht.
Darüber hinaus bietet das deutsche Recht die Möglichkeit, Eheverträge zu schließen, die die Verteilung des Vermögens der Ehepartner regeln. Ein solcher Ehevertrag bietet sich bereits bei relativ geringen Vermögen an, um Schwierigkeiten zu vermeiden, die bei einer möglichen Scheidung der Ehe auftreten können. Wir beraten Sie gerne über die Vor- und Nachteile und helfen Ihnen, eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Regelung zu treffen.