Es existieren zahlreiche persönliche Beziehungen zwischen den USA und Deutschland, sei es durch Einwanderung, Heirat oder Abstammung. Wenn sich in diesen Fällen Vermögensgegenstände in Deutschland befinden, der Vermögensinhaber jedoch in den USA lebt, müssen früher oder später Regelungen getroffen werden, was mit diesen Vermögensgegenständen geschieht.
Bereits die Feststellung des anwendbaren Rechts kann Schwierigkeiten bereiten, ebenso die Frage, welches Verfahren einzuhalten ist. Wir können Sie bei den dabei auftretenden Schwierigkeiten unterstützen und Ihnen dabei helfen, Ihre Vermögensangelegenheiten nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu regeln.
Zu den Möglichkeiten, die nach deutschem Recht zur Verfügung stehen, gehören unter anderem:
- Errichtung eines Testaments,
- Erbvertrag und
- Vermüchtnis
Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Abwicklung des in Deutschland erforderlichen Verfahrens zur Erlangung eines Erbscheins sowie, nach Wunsch, bei einer Testamentsvollstreckung.
Wenn Familienangehörige auf beiden Seiten des Atlantiks leben, können darüber hinaus Probleme in den Bereichen Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft entstehen. In diesen äußerst problematischen, weil nur lückenhaft geregelten Rechtsgebieten können wir bereits auf einige Erfahrung zurückblicken und so eine kompetente Beratung anbieten.